Lieferbedingungen

Annahme des Auftrages:

Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Liefervereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung. Aufträge gelten von uns dann als angenommen, wenn wir dem Käufer eine schriftliche Bestätigung gegeben oder die Lieferung stillschweigend ausgeführt haben.

Preise:

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht in Auftragsbestätigung und Rechnung anders vermerkt, ab Hamburg bzw. Vettelschoß-Kalenborn. Sie enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird mit dem jeweils gültigen Satz hinzugerechnet und offen ausgewiesen. Werden in Sonderfällen Frankopreise eingeräumt, werden die Frachtkosten in der Rechnung vergütet.

Versand:

Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Tritt während des Transportes ein Leckageschaden auf oder wird die im Frachtbrief aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Warenempfänger durch den Auslieferer sofort auf dem Frachtbrief den Schaden detailliert zu vermerken und mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zu übergeben.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Lieferdatum netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Vorzugszinsen in derzeit üblicher Höhe in Anrechnung zu bringen. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen die Kaufpreisforderung aufzurechnen; auch verzichtet er auf die teilweise oder ganze Zurückbehaltung des Kaufpreises.

Beanstandungen:

Der Käufer soll sich bei der Verarbeitung von uns gelieferter Materialien an die in unseren Gebrauchsanweisungen enthaltenen allgemeinen Richtlinien halten. Mängel der gelieferten Ware sind unbeschadet der gesetzlichen Rügefristen spätestens innerhalb 14 Tagen ab Empfang der Sendung anzuzeigen; verspätet angezeigte Mängel begründen keinerlei Ansprüche gegen uns. Bei Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware haben wir die Wahl, entweder für die Ware kostenlosen Ersatz zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden den Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Weitere Ansprüche des Käufers einschließlich Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Reklamationsfalle muß uns seitens des Käufers die Möglichkeit zur Nachprüfung durch Einsendung von Warenproben eingeräumt werden.

Lieferung:

Betriebsstörungen, die durch verspätete Lieferung unsererseits rechtzeitig in Auftrag gegebener Betriebsmittel verursacht werden, ferner Feuerschaden, Verkehrsstockungen, Kohlen- und Rohstoffmangel, Verfügung von hoher Hand sowie alle Folgen höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen von der Lieferungsverpflichtung und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.